Allgemeine Lizenzbedingungen der Firma Ablon GmbH

Die nachstehenden Lizenzbedingungen gelten für alle Verträge über Überlassung von Lizenzen für das Softwareprodukt CENTRO. Zur Vereinfachung werden im Folgenden alle Softwareprodukte Software und die Ablon GmbH Ablon genannt. Mit Installation der Software, bzw. mit Drücken der Schaltfläche ‚Akzeptieren‘ erklären Sie sich mit den Allgemeinen Lizenzbestimmungen von Ablon einverstanden.

1. Umfang der Nutzungsrechte

Ablon räumt einem Entwickler pro Lizenz das Recht ein, die Software zu verwenden. Wenn es sich bei dem Käufer der Software um eine juristische Person handelt, müssen innerhalb der Organisation in Übereinstimmung mit der Anzahl der Lizenzen Entwickler benannt werden, die als Einzige diese Software verwenden. Diese Regelung kann durch andere Vereinbarungen zwischen Ablon und der Organisation außer Kraft gesetzt werden. Die Nutzung der Software ist auf unbegrenzte Dauer gestattet. Die Nutzungsrechte im Rahmen der Lizenz sind weltweit gültig, nicht ausschließlich und nicht übertragbar.

2. Urheberrecht

Ablon hat die alleinigen, ausschließlichen Rechte an der Software. Die Überlassung einer Lizenz gewährt Ihnen allein das Recht zur Nutzung der Software in dem Umfang, der durch diese Allgemeinen Lizenzbedingungen eingeräumt wird. Alle Urheberrechte verbleiben vollständig bei Ablon.
Kopien der Software dürfen ausschließlich für Sicherungszwecke hergestellt werden. Das Kopieren der Handbücher zur Software ist nicht gestattet.

3. Nutzungsmöglichkeiten

Sie dürfen:
a) Die dynamischen und statischen Bibliotheken dieser Software in Ihre Applikation einbinden und mit Ihrer Applikation ausliefern.
b) Die dynamischen und statischen Bibliotheken dieser Software verändern und diese geänderten Bibliotheken in Ihre Applikation einbinden und mit Ihrer Applikation ausliefern. Diese Nutzungsmöglichkeit haben Sie nur, wenn Sie den Quellcode dieser Software mit erworben haben. Für veränderte Bibliotheken übernimmt Ablon keine Gewährleistung mehr.
c) Den Quellcode der als Beispielcode ( „SAMPLECODE“ ) gekennzeichnet ist benutzen und verändern. Den Beispielcode bzw. den veränderten Beispielcode der Software dürfen Sie nicht in Quellcodeform vertreiben, veröffentlichen oder Ihrer Applikation beilegen.
d) Den Sourcecode, der als Clientcode („CLIENTCODE“) bezeichnet ist, benutzen, verändern, und frei vertreiben, bzw. veröffentlichen.
e) Die dynamischen und statischen Bibliotheken dieser Software mit Ihrer Applikation vertreiben, solange diese Software nicht den überwiegenden Teil Ihres Produktes darstellt, bzw. ein anderes Produkt von Ablon in Konkurrenz zu Ihrem Produkt steht.

4. Nutzungsbeschränkungen

Sie dürfen nicht:
a) Die Software vermieten, verleasen oder verleihen. Allerdings dürfen Sie die überlassenen Lizenzen vollständig und auf Dauer an einen Dritten übertragen, vorausgesetzt, daß Sie alle Kopien der Software sowie alle Handbücher übertragen und der Empfänger sich mit diesen Allgemeinen Lizenzbedingungen einverstanden erklärt.
b) Die Software oder ihre Datenstrukturen zurückentwickeln oder in der Software die Prüfungen für die Verfügbarkeit von Lizenzen verändern.
c) Den Quellcode dieser Software in jeglicher Form Veröffentlichen oder Vertreiben.
d) Die Software in jeglicher Form Benutzen, Kopieren, Verändern oder Kompilieren, außer, es ist durch diese Lizenzbestimmungen ausdrücklich erlaubt.
e) Diese Software auf elektronischem Wege (Internet, e-mail) verschicken.
f) Den Sourcecode auf andere Betriebssysteme als die folgenden portieren:
Windows 3.1, Windows 95, Windows 98, Windows NT, Windows 2000, Windows XP

5. Gewährleistung

Ablon gewährleistet bei einem Kauf von Lizenzen für einen Zeitraum von 6 Monaten von dem Tage an, an dem Sie die Software in Empfang genommen haben, daß die Software frei von Fehlern ist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit durch den Benutzer aufheben oder wesentlich mindern. Die Tauglichkeit der Software, die hierfür zugrunde gelegt ist, wird durch die Handbücher bestimmt. Ablon gewährleistet, daß die Software im wesentlichen gemäß den Handbüchern arbeitet.
Wird die Software im Rahmen der Nutzungsmöglichkeiten verändert, so entfällt diese Gewährleistung.
Diese Gewährleistung wird von Ablon als Hersteller der Software übernommen und ersetzt oder beschränkt nicht etwaige gesetzliche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche, die Sie gegenüber dem Verkäufer haben, von dem Sie die Datenträger mit einer Kopie der Software erworben haben.

6. Erfüllung der Gewährleistung

Ablon erfüllt seine übernommene Gewährleistung nach seiner Wahl entweder (a) durch Rückerstattung des bezahlten Preises oder (b) durch Reparatur oder den Ersatz fehlerhafter Software. Fehlerhafte Software ist an Ablon zurückzugeben.
Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn die Fehlerhaftigkeit der Software durch einen Unfall, durch Mißbrauch oder fehlerhafte Anwendung verursacht wird.
Für eine Ersatz-Software übernimmt Ablon eine Gewährleistung für den Rest der ursprünglichen Gewährleistungszeit; mindestens jedoch für weitere 30 Tage, gerechnet vom Datum der Entgegennahme der Ersatz-Software an.

7. Keine Gewährleistung für bestimmte Verwendungszwecke

Ablon übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Software für die von Ihnen bestimmten Zwecke, für die Sie die Software einsetzen wollen, tauglich ist oder mit anderer, von Ihnen gewählter Software kompatibel ist. Sie tragen die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse.

8. Haftung – Keine Haftung für Folgeschäden

Mit Ausnahme von vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schäden haften weder Ablon noch Lieferanten von Ablon für irgendeinen Schaden (dies gilt ohne Ausnahme auch für entgangenen Geschäftsgewinn, Betriebsunterbrechungen, entgangene Geschäftsinformation oder anderen finanziellen Verlust), der durch die Verwendung oder die Unmöglichkeit der Verwendung der Software verursacht worden ist. Dies gilt auch, wenn Ablon auf die Möglichkeit eines solchen Schadens hingewiesen worden ist. In jedem Fall ist die Haftung von Ablon auf das Dreifache des Betrages beschränkt, den Sie für die Lizenzen bezahlt haben.

9. Nichtkommerzielle Nutzung

Die Software ist für nichtkommerzielle Zwecke frei benutzbar. Für die nichtkommerzielle Nutzung gelten aber weiterhin diese Lizenzbestimmungen insbesondere die Nutzungsmöglichkeiten und Beschränkungen.
Bei nichtkommerzieller Nutzung der Software übernimmt Ablon keine Gewährleistung und keine Haftung.

10. Deutsches Recht

Der Vertrag für die Überlassung von Software unterliegt dem deutschen Recht. Der Vertragsort und der Gerichtsstand ist Paderborn.
Ihre Allgemeinen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen finden keine Anwendung.